Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und deckt Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten ab. Jeder Arbeitnehmer in einem festen Beschäftigungsverhältnis ist gesetzlich unfallversichert.
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherten im Falle eines Unfalles eine Kapitalleistung
oder bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Die Versicherung deckt Unfälle unabhängig davon ab, ob sie wärend der Arbeit geschehen sind oder in der Freizeit. |